MÖGLICHKEITEN ZUR FÖRDERUNG DER STIFTUNG

Die Stiftung freut sich über jegliche finanzielle Unterstützung. Die Koordinatoren versichern dabei, dass sie die sorgfältige Verwendung der anvertrauten Gelder sicherstellen, indem sie

  • geeignete Projektpartner verantwortungsvoll auswählen,
  • den Verlauf der geförderten Projekte regelmäßig verfolgen und
  • durch persönliche Besuche begleiten.

Darüberhinaus kommen alle Spenden den geförderten Projekten in Gänze (ohne Abzüge) zugute.

Spendenarten

Wer die Stiftung unterstützen möchte, hat folgende Möglichkeiten:

  • Spende für die allgemeine Projektarbeit der Stiftung (einmalig oder als Dauerauftrag*)
  • zweckgebundene Spende zur Förderung eines konkreten Projektes (einmalig oder als Dauerauftrag*)
  • Zuwendung zum Grundstockvermögen (Zustiftung)**

Darüberhinaus kommen alle Spenden den geförderten Projekten in Gänze (ohne Abzüge) zugute.

So können Sie spenden

Ihre Zuwendung erreicht uns als einfache Überweisung oder nach Einrichtung eines Dauerauftrags auf das folgende Konto:

Empfänger: Stadt Nürnberg
Bei der Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE51 7605 0101 0014 5518 32
BIC: SSKNDE77XXX

Bitte denken Sie an den Verwendungszweck:
UFS&GS-Stiftung / Nennung „Spende [ggf. Verwendungszweck]“ oder „Zustiftung“

Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen, bitten wir im Verwendungszweck zusätzlich um Nennung Ihres Namens und um Ihre Adresse.

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern.

* Hinweise für ein dauerhaftes Spenden-Engagement

Wenn Sie einen Dauerauftrag einrichten möchten,  können Sie diesen selbstverständlich jederzeit wieder kündigen. In diesem Fall bitten wir Sie nur um eine kurze Benachrichtigung.

Wenn  Sie wünschen, dass wir einen festen Betrag regelmäßig einziehen, erteilen Sie uns  Ihre Einzugsermächtigung via E-Mail.

Bitte vermerken Sie in beiden Fällen Ihre Adressdaten, die uns bei der Identifizierung helfen.

 

** Erläuterung Grundstockvermögen und Zustiftung

Das Grundstockvermögen, in der Stiftungsbilanz oft auch als Stiftungskapital bezeichnet, ist das immerwährend vorhandene (nicht abbaubare) Vermögen der Stiftung, welches ihre Zweckerfüllung dauerhaft und nachhaltig sicherstellt. Mit den Vermögensanlagen (Wertpapiere, Rentenpapiere, Immobilien u.a.), die das Stiftungskapital darstellen, werden Erträge in Form von Zinsen oder Rendite erwirtschaftet, die nach Ausschüttung für Zwecke der Stiftung eingesetzt werden können. Als langfristige Sicherheit wird es explizit nicht ausgegeben oder aufgebraucht, kann aber Rückstellungen für den Inflationsausgleich ermöglichen.

Zustiftungen sind nachträgliche Aufstockungen des Grundstockvermögens über das Ausstattungsvermögen (und evtl. später aufgelöste Rücklagen) hinaus.

Die Ursula-Fischer-Schwanhäusser-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung befindet sich noch in der Aufbauphase. Das Grundstockvermögen ist dementsprechend noch nicht in der endgültig geplanten Höhe vorhanden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei diesem Ziel unterstützen würden. Denn: Die jährlich ausgegebene Fördersumme ist vom Zinsertrag des Grundstockvermögens abhängig. Je höher das Grundstockvermögen, desto höher ist die jährliche Auszahlsumme.

Spenden und Zustiftungen im Vergleich

Spenden (ob frei oder zweckgebunden) wirken auf die Projektarbeit unmittelbar, weil sie direkt für die Förderzwecke der Stiftung eingesetzt werden.

Demgegenüber entfalten Zustiftungen vor allem langfristig Wirkung, indem sie das Grundstockvermögen erhöhen und so dauerhaft höhere Erträge ermöglichen.

Steuervorteile für Spenderinnen und Spender

Wer einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts eine Spende zukommen lässt, hat unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile. In aller Kürze – und ohne Obligo – zeigen wir hier die steuerlichen Auswirkungen von Zustiftungen und Spenden für die Stiftung auf:

  • Im Rahmen des §10a EstG besteht die Möglichkeit, Zustiftungen und Spenden unter der Rubrik Sonderausgaben steuermindernd wirksam werden zu lassen.
  • Zustiftungen als sog. „Spenden in das Vermögen“ können einmalig auf 10 Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden (s.a. §10b Absatz 1, Satz 10 EStG)
  • „Klassische“ Spenden für den allgemeinen Stiftungszweck können jährlich mit bis zu 20% des Gesamtbetrages der steuerlichen Einkünfte geltend gemacht werden (s.a. §10b Absatz 1).

Für weiterführende rechtskräftige Auskünfte verweisen wir auf einschlägige Juristen und Steuerberatungskanzleien.

 

Datenschutz beim Spenden

Alle bei der Überweisung oder im Dauerauftrag angegebenen persönlichen Daten nutzen wir ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Spende.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung ist die DSGVO (Art. 6 Abs. 1 lit a). Diese Rechtsgrundlage gilt auch für Daten, die Sie mitteilen, wenn Sie darüberhinausgehend über die Arbeit der Stiftung informiert werden möchten.

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt  verlinkter Seiten sind ausschließlich die Betreibenden des entsprechenden Onlineauftritts verantwortlich.

Direktkontakt Gründer
INFOS & ANTRAGSTELLUNG

Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg Theresienstraße 1
90403 Nürnberg, Zi. 360
Telefon +49 911 2317545
stiftungsverwaltung@stadt.nuernberg.de

Wer die Stiftung unterstützen möchte, kann dies über eine Zustiftung oder Spende tun.

© Ursula Fischer-Schwanhäußer und Gebhard Schönfelder Stiftung Nürnberg